Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von RCI GmbH in Verbindung mit unseren Kunden. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGBs müssen vorgängig schriftlich vereinbart werden.
Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird allerdings vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen. Analog gilt für Beratung, Dienstleistungen und Ausbildungs- und Trainerarbeiten die Voraussetzung für den Auftraggeber.
Der Auftragsumfang sowie die detaillierten Ziele werden in einer separaten Vereinbarung festgehalten. Zu Beginn eines Prozesses klärt Regula Schellenberg (Coach) zusammen mit dem Auftraggeber (Kunde bzw. Repräsentant), dem Klienten (Coachee) und evtl. dem Vorgesetzten des Klienten die jeweiligen Erwartungen an das Coaching. Die Honorarvereinbarung ist für Einzelsitzungen, Paarsitzungen, Familiensitzungen, Workshops etc. teilweise auf der Homepage https://r-ci.ch ersichtlich.
Je nach Coaching erstellt eine individuelle Offerte. Die Stundenansätze variieren allerdings zwischen CHF 180.— und 350.— (je nach Aufwand und Art des Coachings). Diese werden separat in der Vereinbarung festgehalten. Die Tagesansätze variieren zwischen CHF 1’500.— und 3’500.—, je nach Dienstleistung und Gesamtvolumen des Auftrags. Die Tageszeiten werden separat festgelegt. Für Workshops, Seminare, Vorträge und andere Dienstleistungen unterbreiten wir massgeschneidert eine verbindliche Offerte (inkl. Vor- und Nachbearbeitung).
Bei Einzelsitzungen ist das Honorar direkt nach Abschluss der Sitzung entweder in bar oder via TWINT fällig.
Bei Workshops ist das Honorar spätestens 1 Woche vor Beginn des Workshops fällig.
Bei Firmencoachings erstellt RCI GmbH Rechnungen im Normalfall per Monatsende bzw. nach erfolgter Dienstleistung, zahlbar innerhalb von 15 Tagen. Coaching-Packages und / oder Pauschalangebote sind innerhalb von 20 Tagen nach Beginn des Coachings bzw. des Pauschalangebotes fällig. Alle Preise unserer Leistungen verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
Zusätzliche Aufwendungen für Persönlichkeitsprofile oder ähnliches, die im Zusammenhang mit einer unserer Arbeit in Absprache mit dem Kunden bzw. Klienten erstellt werden, werden effektiv in Rechnung gestellt.
Für Sitzungen ausserhalb von Pfäffikon ZH wird die Reisezeit zum Stundenansatz von CHF 120.— verrechnet. Für Zugfahrten verrechnen wir Halbtax-Tickets (1. Klasse), bei Autofahrten betragen die zusätzlichen Kosten CHF 0.70/km (Hin-/Rückfahrt).
Alle genannten Preisangaben können individuell geregelt werden.
Coachings – Einzelsitzungen:
Eine kostenfreie Absage des Coachings ist bis 24 Stunden vor dem Termin an Werktagen möglich, bei Montagsterminen bis Donnerstag 12.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Kann der Klient nicht direkt vor Ort zum Coaching erscheinen. Daher ist eine Absage unter 48h, aus welchen Gründen auch immer, honorarpflichtig.
Workshops, Seminare, Vorträge, andere Dienstleistungen:
Bis 5 Arbeitstage vor Auftragsbeginn verrechnen wir unsere effektiven Vorarbeiten inkl. Spesen (gemäss vereinbartem Tagesansatz zur Durchführung). Bei Rücktritt von weniger als 5 Arbeitstagen vor Auftragsbeginn werden mindestens 50% des Offertbetrages in Rechnung gestellt. Nach Auftragsbeginn wird der Gesamtbetrag verrechnet.
Wir verpflichten uns, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Während Workshops vor Ort, behält sich Regula Schellenberg (Coach) das Recht vor, Aufnahmen via Kamera oder Diktiergerät zu machen und danach für Werbung im Rahmen ihrer Tätigkeit zu verwenden und zu veröffentlichen.
Regula Schellenberg (Coach) untersteht der Schweigepflicht. Sie behält sich jedoch das Recht vor, ihre Schweigepflicht aufzuheben, sollte eine Eigen- oder Fremdverletzungsgefahr sichtbar werden. In diesem Fall wird sie sich an eine professionelle Stelle wenden.
Das Urheberrecht an allen von Regula Schellenberg bzw. RCI GmbH im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen, Konzepten, Entwürfen und sonstigen Materialien verbleibt bei RCI GmbH.
Alles Material in jeglicher Form, das von der RCI GmbH im Rahmen einer Leistung erstellt oder dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt wird, darf in jedem Fall nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von der RCI GmbH vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Es darf insbesondere nicht für ähnliche Leistungen verwendet, überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise verändert oder angepasst werden.
Bei unserer Tätigkeit handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist weder garantiert noch geschuldet. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Sämtliche Teilnehmende sind persönlich oder durch ihren Arbeitgeber versichert. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgen auf Gefahr des Klienten.
Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Weder Teilnehmer noch Coachees haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch RCI GmbH oder Regula Schellenberg.
Gerichtstand ist Pfäffikon ZH. Es gilt das schweizerische Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, soll diese durch eine gültige Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst Nahe kommt.